Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport von Baden-Württemberg hat in der Verwaltungsvorschrift vom 06.04.21 festgelegt, dass die Grundqualifikation für Kindertagespflegepersonen 300 Unterrichtseinheiten (UE) umfasst. Eine Unterrichtseinheit (UE) beträgt 45 Minuten. Die Grundqualifikation wird in der Regel innerhalb von 18 Monaten durchgeführt.
Bei Personen mit einschlägigen Vor- und Ausbildungen nach §7 Abs. 2 KitaG beträgt der Qualifizierungsumfang mind. 50 UE.
Der Tagesmütterverein bietet laufend Qualifizierungskurse in Kooperation mit den Häusern der Familie in Göppingen und Geislingen an. Die Kurstermine erfahren Sie in unserem Büro in Göppingen.
Was beinhaltet das Qualifizierungskonzept?
Die Qualifizierung erfolgt auf Grundlage des vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) entwickelten Qualifizierungshandbuch (QHB). Hierbei wird insbesondere die kompetenzorientierte Methode in den Mittelpunkt gestellt. Dies bedeutet selbstgesteuertes Lernen, Problemlösung in einer Lerngemeinschaft und die Selbstreflexion.
Kindertagespflegepersonen werden vor Aufnahme von Kindertagespflegekindern im Umfang von 50 UE auf Ihre Tätigkeit vorbereitet, die weiteren 250 UE finden tätigkeitsbegleitend statt. Die Qualifizierung beinhaltet das Schreiben einer Konzeption sowie die Überprüfung der erworbenen Kompetenzen in einem Kolloquium.
Was kostet die Qualifizierung?
Die Kurskosten betragen insgesamt 192,- €. Das Kreisjugendamt erstattet allen Absolvent*innen nach Erhalt des Zertifikates und bei Aufnahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson die Kurskosten anteilig. Aufgrund unserer Kooperationsverträge mit fast allen Kommunen im Landkreis übernehmen diese nach Beendigung der Kurse auf Antrag die verbleibenden Kosten, sofern eine Bereitschaft zur Betreuung von Kindertagespflegekindern aus der Kommune besteht.
Kursinhalte
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