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Sie suchen eine Tagespflegefamilie?

Sie möchten Familie und Beruf miteinander vereinbaren? Sie suchen für Ihr Kind eine liebevolle, zuverlässige und qualifizierte Betreuung?

Bei einem persönlichen Beratungsgespräch im Tagesmütterverein erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Kindertagespflege. Dabei sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche und Erwartungen, die Sie bezüglich der zukünftigen Betreuung Ihres Kindes haben.

Nach dem Beratungsgespräch vermitteln wir Ihnen eine anerkannte und geeignete Kindertagespflegeperson. Sie vereinbaren mit ihr eine angemessene Eingewöhnungszeit, in der Sie und Ihr Kind die Familie kennen lernen und ein Vertrauensverhältnis zur Kindertagespflegeperson aufbauen. Vor Beginn der regelmäßigen Betreuung schließen Sie mit der Kindertagespflegeperson einen Betreuungsvertrag ab. Ihre pädagogische Fachberaterin vom Tagesmütterverein unterstützt Sie dabei.

Für die Dauer des Kindertagespflegeverhältnisses bleibt die zuständige Fachberaterin Ihre Ansprechpartnerin in allen Fragen der Kindertagespflege und steht Ihnen beratend zur Seite.



Das Kindertagespflegegeld (laufende Geldleistung) der Jugendhilfe

Das Kreisjugendamt übernimmt auf Antrag der Eltern die laufende Geldleistung und bezahlt diese direkt an die Kindertagespflegeperson aus. Die Eltern werden einkommensabhängig zu den Kosten herangezogen. Maßgebend für die Kostenberechnung ist die vom Landkreis zugrunde gelegte Musterkostenbeitragstabelle. Die Sachbearbeiterinnen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe stehen den Eltern hierbei beratend zur Seite.

Zur Bearbeitung des Antrags muss beim Kreisjugendamt auch eine Stellungnahme des Tagesmüttervereins vorliegen. Aus dieser muss hervorgehen, dass die Kindertagespflege notwendig und zum Wohle des Kindes erforderlich ist. Gefördert werden nur Kindertagespflegepersonen mit einer offiziellen Pflegeerlaubnis des Kreisjugendamtes.

Der überwiegende Teil der Kommunen im Landkreis Göppingen finanziert bei Kindern zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr den Differenzbetrag zu den Kosten einer Einrichtung, sollte der Elternbeitrag in der Kindertagespflege höher sein als die Kosten der Einrichtung in der Wohnortkommune. Hierzu werden Sie von unseren Fachberaterinnen gerne informiert.

Die laufende Geldleistung des Kreisjugendamtes richtet sich nach dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Göppingen vom 07.12.2018.


Die Betreuungsvereinbarung

Der Tagesmütterverein empfiehlt, grundsätzlich einen Betreuungsvertrag abzuschließen. Klare und verbindliche Absprachen helfen, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden, die zur vorzeitigen Auflösung des Betreuungsverhältnisses führen könnten.

Der Vertrag regelt formale Inhalte der Kindertagespflege:

Beginn und Umfang der Kindertagespflege
Kindertagespflegegeld
Betreuungsfreie Zeit
Arztbesuche / ärztliche Vollmacht
Versicherungen
Zusammenarbeit
Beendigung des Vertragsverhältnisses
Schweigepflicht
Zusätzliche Vereinbarungen
Änderungen


Der Tagesmütterverein stellt beim Vertragsabschluss die Vertragsformulare zur Verfügung und die zuständige Fachberaterin steht Ihnen dabei beratend zur Seite.


Formulare

Hier erhalten Sie den Antrag auf Jugendhilfe:

Zum Jugendhilfeantrag

Hier erhalten Sie den Antrag auf Weiterbewilligung der Jugendhilfe:

Zum Weiterbewilligungsantrag


Hier finden Sie die Musterkostenbeitragstabelle zum Download:

Musterkostenbeitragstabelle


Unser Film: Sie suchen eine Tagespflegeperson


Filmangebot Frühe Hilfen - Thema Tagesmütter

Die Frühen Hilfen informieren in verschiedenen Filmen über das Alltagsleben von Familien im Rahmen der Frühen Hilfen, das Bildungs- und Betreuungssystem sowie die Unterstützungs- und Beratungsangebote im Landkreis Göppingen. Darunter auch ein Video zum Thema Tagesmütter. Schauen Sie doch einfach mal rein.

Mit Klick auf den nachfolgenden Link erhalten Sie Zugang zum Video. Dieses steht in acht verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Filmangebot Frühe Hilfen Tagesmütter