Qualifizierung für pädagogische Fachkräfte
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport von Baden-Württemberg hat in der Verwaltungsvorschrift vom 06.04.21 festgelegt, dass die Qualifizierung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einschlägigen Aus- und Vorbildungen nach § 7 Abs. 2 KiTaG mindestens 50 UE umfasst. Daher gilt diese Personengruppe nach Kurs I als umfassend qualifiziert.
Fachkräfte haben bei Interesse die Möglichkeit, an Kurs II teilzunehmen. Die Buchung einzelner Kursthemen ist allerdings nicht möglich.